Pay Transparency · Prüfen · Die Prüfung, Variante B · für Unternehmen mit vorhandenem Bewertungssystem

Die Zweitmeinung.
Erklärt Ihr Entgeltsystem, warum wer was verdient?

Sie haben schon ein System: einen Tarifvertrag, ein gekauftes Marktsystem oder eigene Gehaltsbänder. Die Frage ist nicht, ob es existiert, sondern ob es erklärt, warum zwei Menschen unterschiedlich verdienen. Die Zweitmeinung ist ein begründetes Urteil darüber, ob analytisches Bewertungsverfahren, Gehaltsbänder oder das Zusammenspiel mit Tarifverträgen. Entlang von 30 Prüffragen prüft ARBORA Kriterien, Gewichtung, Vergleichsgruppen und Dokumentation. Das bewertete Prüfraster ist die Grundlage für das Ergebnisgespräch mit ARBORA. Wer die rechtliche Einordnung dazu möchte, beauftragt eine Partnerkanzlei in eigenem Mandat; wir bereiten das Raster dafür auf. Sie erhalten ein Ergebnis, nicht zwei Gutachten: behalten und ergänzen, anpassen oder ersetzen, mit Begründung. Wir ersetzen nichts, was trägt.

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Die Ausgangslage

Ein vorhandenes System reicht nicht automatisch.

Marktsysteme beantworten, was der Markt für eine Stelle zahlt. Die Richtlinie fragt etwas anderes: Welche Arbeit ist gleichwertig, gemessen an Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen? Ein System, das diese Übersetzung nicht dokumentiert, hilft im Streitfall nicht.

Warum das vor Gericht zählt: Legt eine beschäftigte Person Indizien für eine Benachteiligung vor, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine vorliegt (§ 22 AGG, künftig Art. 18 der Richtlinie). Und „die Kollegin hat besser verhandelt“ gilt nicht als Grund (BAG, Urteil vom 16.02.2023, 8 AZR 450/21).

Der Ablauf

So läuft die Zweitmeinung.

Schritt 1
Auftrag und Startgespräch (60 Minuten)

Vertraulichkeitsvereinbarung, verschlüsselter Datenraum, Gespräch mit Ihrer Personalleitung. Sie erhalten eine Liste mit 20 Unterlagen. Was Sie haben, laden Sie hoch. Was fehlt, ist selbst schon ein Befund. Den Zeitplan vereinbaren wir im Angebot; er hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind.

Schritt 2
Unterlagen und Datenprobe

Systemhandbuch, Bandtabelle, Stellenliste mit Einstufung, Liste der Ausnahmen, Betriebsvereinbarungen. Dazu eine pseudonymisierte Datenprobe mit Stufe, Geschlecht und Jahresentgelt. Keine Namen, keine Personalnummern.

Schritt 3
Prüfung entlang des Prüfrasters

30 Prüffragen in sechs Dimensionen: Kriterienbasis, Analytik und Gewichtung, Anwendung und Zuordnung, Dokumentation, Governance, Ergebniswirkung. Jede Bewertung mit Beleg. Ihre gesamte Stellenliste mit Einstufung prüfen wir auf Plausibilität; fünf Stellen Ihrer Wahl rechnen wir aus Stellenbeschreibung und Raster vertieft nach. Danach ein Termin für Rückfragen. Das bewertete Prüfraster ist zugleich die Vorbereitung für Schritt 4.

Schritt 4
Ergebnisgespräch (60 Minuten)

Auf Basis des bewerteten Prüfrasters besprechen Sie mit ARBORA, welche Befunde methodisch tragen, wo Handlungsbedarf besteht und in welcher Reihenfolge Sie ihn angehen. Wer die rechtliche Einordnung dazu möchte, beauftragt eine Partnerkanzlei in eigenem Mandat; wir bereiten das Raster dafür auf und vereinbaren den Termin.

Schritt 5
Befund und Ergebnisgespräch (60 Minuten)

Schriftlicher Befund mit Ergebnisstufe, Befund je Dimension und Maßnahmenliste mit Priorität und Aufwand. Das bewertete Prüfraster bekommen Sie als Anlage. Sie sehen jede Bewertung und ihren Beleg.

Das Ergebnis

Drei mögliche Befunde.

StufeWas das bedeutetWas danach sinnvoll ist
A · behalten und ergänzenDas System trägt. Lücken liegen in der Dokumentation, in der Governance oder in Einzelfällen.Dokumentationspaket und ein Pflegeprozess. Die ARBORA-Methode brauchen Sie nicht.
B · anpassenDer Kern ist brauchbar, aber einzelne Dimensionen haben strukturelle Lücken: ein fehlendes Kriterium, eine unbelegte Gewichtung, viele undokumentierte Abweichungen.Gezielte Nachrüstung als Modul oder eine verkürzte ARBORA-Methode. Den Preis der Zweitmeinung ziehen wir dabei ab.
C · ersetzenDas System liefert keine nachvollziehbare Begründung für Entgeltunterschiede: ein summarisches Verfahren, Marktfaktoren ohne Bewertung der Arbeit, keine reproduzierbare Einstufung.Eine neue Systematik mit der ARBORA-Methode. Den Preis der Zweitmeinung ziehen wir dabei vollständig ab.

Zwei Kriterien führen unabhängig von der Punktzahl zu Stufe C: ein Kriterium, das nicht an die Arbeit, sondern an die Person anknüpft (etwa „Verfügbarkeit außerhalb der Kernzeit“ ohne Bezug zur Tätigkeit), oder eine fehlende dokumentierte Einstufung für die Mehrheit der Stellen.

Was Sie danach in der Hand haben.

Was wir von Ihnen brauchen: Eine Ansprechperson in HR, vier Gesprächstermine und die Unterlagen zu Beginn. Aufwand auf Ihrer Seite: etwa vier bis sechs Stunden.
Was wir nicht tun: Wir prüfen ein System, nicht mehrere; wir bewerten keine Stellen neu, wir sprechen nicht mit Betriebsrat oder Beschäftigten, und wir erbringen keine Rechtsdienstleistung. Ob Ihr System im Rechtssinne diskriminierungsfrei ist, bewertet eine Rechtsanwaltskanzlei in Ihrem direkten Mandat, auf Grundlage unseres Befunds, mit eigenem Vertrag und eigener Rechnung.

Investition

Ein Festpreis. Angerechnet, wenn es weitergeht.

Zweitmeinung · Festpreis

6.900 €zzgl. USt.

Preis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot annehmen, nicht über diese Website.

Umfang des Festpreises: Geprüft wird ein Entgeltsystem (ein Tarifvertrag, ein Marktsystem oder ein eigenes Bandmodell) eines Rechtsträgers mit bis zu 1.000 Beschäftigten. Die Prüfung hat drei Ebenen mit unterschiedlicher Tiefe: (1) das System selbst, also Kriterien, Gewichtung, Stufen, Dokumentation und Governance, vollständig; (2) die Zuordnung der Stellen zum System anhand Ihrer Stellenliste mit Einstufung, bis 1.000 Zeilen, als Plausibilitätsprüfung: Ausreißer, Stufensprünge bei gleicher Bezeichnung, Bereiche mit abweichender Einstufung, Abstand zwischen Band und gezahltem Entgelt; (3) fünf Stellen Ihrer Wahl, die wir aus Stellenbeschreibung und Raster vertieft nachrechnen. Dazu eine pseudonymisierte Datenprobe mit bis zu 1.000 Datensätzen, eine Rückfragerunde, das Ergebnisgespräch mit ARBORA (die rechtliche Einordnung durch eine Partnerkanzlei erfolgt auf Wunsch in einem eigenen Mandat, gesondert) und ein Ergebnisgespräch. Nicht enthalten: die vertiefte Nachrechnung weiterer Stellen (auf Wunsch je Stelle zum Preis laut Angebot) und weitere Systeme, Rechtsträger oder Standorte mit eigener Systematik; diese prüfen wir je System zu einem gesonderten Festpreis.

Warum der Preis hier steht: Wir beraten zu Entgelttransparenz. Dann müssen unsere eigenen Preise offen sein. Jeder Einstieg hat einen Preis mit beschriebenem Umfang, ohne Nachträge im vereinbarten Leistungsumfang. Den Preis der ARBORA-Methode nennen wir schriftlich, sobald wir Rollenzahl und Datenlage kennen, und legen dar, wie er zustande kommt.

Buchen Sie innerhalb von zwölf Monaten ein Modul oder die ARBORA-Methode, ziehen wir den Preis der Zweitmeinung dort vollständig ab. Keine Nachträge. Die rechtliche Bewertung durch die Partnerkanzleien ist nicht enthalten; die Kanzlei bietet sie gesondert an.

Lieber direkt per E-Mail? team@arbora.works · Formular hat nicht geklappt? Kurze E-Mail genügt, wir kümmern uns persönlich darum.

Danke. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen ein schriftliches Angebot mit Festpreis und einem Terminvorschlag für das Startgespräch.
Die Anfrage konnte gerade nicht übertragen werden. Bitte schreiben Sie direkt an team@arbora.works.
Wer prüft was: ARBORA prüft die Methodik, also Kriterien, Gewichtung, Anwendung, Dokumentation und Wirkung auf die Daten, und schreibt den Befund. Ob das System den Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes und der Richtlinie genügt, bewertet eine Rechtsanwaltskanzlei in Ihrem direkten Mandat. Zwei Anbieter, zwei Verträge. Sie entscheiden, ob Sie die rechtliche Bewertung mitbeauftragen. Der Befund ist auch ohne sie vollständig. Offen verbunden: Einer der Autoren und Referenten der ARBORA-Inhalte ist Anwalt einer der Partnerkanzleien; es besteht keine gesellschaftsrechtliche oder finanzielle Beteiligung. Sie sind in der Wahl Ihrer Kanzlei frei.

Häufige Fragen

Was Unternehmen uns vor der Zweitmeinung fragen.

Wir nutzen ein Marktsystem eines bekannten Anbieters. Reicht das nicht?
Oft zur Hälfte. Marktsysteme bewerten Stellen analytisch, das ist gut. Was meist fehlt: die dokumentierte Übersetzung in die vier Kriterien der Richtlinie, ein Test, ob die Gewichtung ein Geschlecht benachteiligt, und eine saubere Trennung zwischen dem Wert der Arbeit und einer Marktzulage. Genau das prüft die Zweitmeinung. Das System bleibt in Betrieb.
Wir sind tarifgebunden. Gilt für uns nicht die Angemessenheitsvermutung?
§ 4 Abs. 5 EntgTranspG vermutet, dass tarifliche Entgeltregelungen angemessen sind. Das gilt aber nur für den tariflichen Teil, und die Vermutung lässt sich widerlegen. Übertarifliche Zulagen, außertarifliche Beschäftigte und Ihre Eingruppierungspraxis bleiben Ihr Risiko. Die Zweitmeinung prüft, wo der Tarifvertrag trägt und wo Ihre eigene Praxis beginnt.
Wie vertraulich sind unsere Unterlagen?
Der Austausch läuft nur über einen verschlüsselten Datenraum, dessen Zugang 30 Tage nach der Übergabe erlischt. Entgeltdaten erhalten wir ausschließlich pseudonymisiert. Der Befund nennt keine Einzelpersonen; Kennzahlen weisen wir nur für Gruppen ab drei Personen je Geschlecht aus. Mit Ihnen schließen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Was passiert, wenn das Ergebnis „ersetzen“ lautet?
Dann wissen Sie es, bevor ein Gericht oder der Betriebsrat es feststellt, und Sie haben eine Maßnahmenliste in der Hand. Buchen Sie danach die ARBORA-Methode, ziehen wir den Preis der Zweitmeinung vollständig ab. Ihr vorhandenes System dient dort als Ausgangsmaterial.
Können wir die Zweitmeinung mit der Bericht-Generalprobe kombinieren?
Ja. Für Unternehmen ab etwa 100 Beschäftigten ist das die übliche Reihenfolge: erst die Bericht-Generalprobe (ein Probelauf Ihres künftigen Entgeltberichts, also die Zahlen), dann die Zweitmeinung (das System hinter den Zahlen). Oder umgekehrt, wenn Sie ein Systemproblem schon vermuten. Wer danach die ARBORA-Methode bucht, bekommt beide Preise vollständig abgezogen.

Erst wissen, dann bauen.

Die Zweitmeinung sagt Ihnen in Tagen, ob Ihr System trägt. Wenn es weitergeht, ist der Preis schon bezahlt.