Sie müssen Ihre Stellen bewerten und suchen dafür ein Grading, das Stellenbeschreibungen erzeugt, Stellen einstuft und die Richtlinie abdeckt. Genau das ist die ARBORA-Methode: KI-gestützt erstellen wir aus Ihren Stellenbezeichnungen und vorhandenen Beschreibungen die Stellenprofile nach den vier Kriterien der Richtlinie. Die Bewertung selbst begründen Menschen, abgestimmt mit Ihren Führungskräften und dokumentiert. Eine Rechtsanwaltskanzlei prüft das Ergebnis in Ihrem direkten Mandat. Wir unterstützen in dem Umfang, in dem Sie uns brauchen: von der Basis bis zum Modul für den einzelnen Fall. Und bevor Sie das Ganze beauftragen, testen Sie die Methode an zehn Ihrer Stellen.
So arbeitet die Methode
Kein Funktionskatalog, keine Modellfunktionen von der Stange. Die Kriterien entstehen aus Ihrer Vergütungspraxis, jede Einordnung bekommt eine schriftliche Begründung, und alles, was dabei entsteht, bleibt ohne Ablaufdatum bei Ihnen.
Aus Ihren Stellenbezeichnungen, vorhandenen Beschreibungen und dem Kontext Ihres Hauses erstellen wir für jede Stelle ein Profil nach den vier Kriterien der Richtlinie. Die KI liefert den Entwurf und deckt Lücken auf, etwa fehlende Angaben zu Belastungen. Ihre Führungskräfte bestätigen oder korrigieren jedes Profil. Sie erhalten Stellenbeschreibungen, die nicht nur Aufgaben nennen, sondern das, wofür Sie bezahlen.
Aus Ihrer Vergütungspraxis leiten wir die Kriterien, Stufen und Gewichte ab, mit denen Sie jede Stelle einstufen. In Workshops bewerten HR und Führungskräfte die Stellen nach diesem Raster; besteht ein Betriebsrat, sitzt er mit am Tisch. Jede Bewertung wird mit ihrer Begründung dokumentiert. Das ist der Unterschied zu einer Software, in der jemand per Klick einstuft: Sie können später jede Einstufung erklären.
Die Partnerkanzleien prüfen Raster, Vergleichsgruppen und Begründungen gegen die Richtlinie und das Entgelttransparenzgesetz. Sie beauftragen die Kanzlei direkt, deshalb fällt die Bewertung Ihrer Risiken unter das Mandatsgeheimnis. Die rechtliche Bewertung kommt aus einem Mandat, nicht aus einem Produkt.
Die Basis
Die Methode ist modular: Die Basis bekommt jedes Unternehmen. Die Module wählen Sie dazu, je nachdem, welche Fälle bei Ihnen zuerst anstehen und wie viel Sie selbst übernehmen wollen.
Jede Stelle Ihrer Zentrale mit einem Profil nach den vier Kriterien, erzeugt mit unserem Stellenprofil-Generator nach dem Fragenkatalog der EU, von den Führungskräften bestätigt. Die Vorlage, mit der Sie die Standorte selbst nachziehen.
Kriterien, Stufen und Gewichte, entwickelt aus Ihrer eigenen Vergütungspraxis, nicht aus einem fremden Katalog. Mit Ihren Führungskräften abgestimmt und mit Begründung dokumentiert.
Welche Stellen die Richtlinie als gleiche oder gleichwertige Arbeit zusammenfasst. Für jeden Gehaltsunterschied innerhalb einer Gruppe eine geprüfte Begründung, für die Unterschiede ohne Begründung einen Maßnahmenplan.
Ihre Kennzahlen je Gruppe in einer Excel-Datei, jedes Jahr neu rechenbar, und eine Dokumentation, in der jede Entgeltentscheidung mit ihrer Begründung steht. Bleibt bei Ihnen, ohne Lizenz.
Wer bei Ihnen mitmacht
Deshalb ist die Methode ein Projekt in Ihrem Haus, kein Gutachten von außen. Vier Rollen tragen es; wie viel Zeit jede braucht, steht von Anfang an fest.
Geschäftsführung oder Personalleitung. Gibt den Auftrag, entscheidet in Woche 5 über das Raster und in Woche 12 über die Umsetzung, und bleibt bis zum Ende an Bord. Aufwand: drei Termine.
Liefert in Woche 1 Stellenliste, Gehaltsdaten und vorhandene Beschreibungen, ist unser Ansprechpartner im Projekt und übernimmt danach Rechenmappe und Begründungsakte. Aufwand: ein fester Termin pro Woche.
Bestätigen die Profile ihrer Stellen und sitzen in der Kalibrierung der Wochen 6 bis 9 mit am Tisch. Wer dort mitentschieden hat, erklärt das Ergebnis später seinem Team selbst. Aufwand: im Regelfall vier Termine.
Wird vor dem Start unterrichtet und im Kriterien-Workshop beteiligt; Verhandlung und Betriebsvereinbarung laufen als Modul 7 über die Partnerkanzlei in Ihrem Mandat. Der Betriebsratsstrang →
Der Preis der Basis
Module kommen dazu, wie Sie sie brauchen. Keine Nachträge im vereinbarten Leistungsumfang.
Das Programm lohnt sich oft schon ab etwa 50 Beschäftigten. Bewertete Stellen, Vergleichsgruppen und dokumentierte Entgeltentscheidungen brauchen Sie unabhängig davon, ob Sie berichten müssen. Den Preis der Probebewertung, der Zweitmeinung oder der Bericht-Generalprobe ziehen wir beim Programm vollständig ab.
Niedriger fünfstelliger Betrag. Den genauen Preis erhalten Sie schriftlich mit dem Ergebnis der Probebewertung oder nach dem Erstgespräch.
Fünfstelliger Betrag, je nach Zahl der Stellen, Standorte und Zustand der Daten. Schriftlich mit dem Ergebnis der Probebewertung oder nach dem Erstgespräch.
Nach kurzer Klärung des Umfangs, nach festem Raster und ohne offene Enden.
Die Module
Jedes Modul besteht aus Werkzeugen im Browser, Vorlagen und einer Einführung für Ihr Team. Die Werkzeuge greifen auf Ihre Rechenmappe zu, Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Rechner, und keines bewertet Stellen mit KI. Sie buchen Module mit der Methode oder später, wenn der Fall auf dem Tisch liegt.
1.490 €*
Das Auskunfts-Kit: Prozessplan, Musterschreiben in drei Tonlagen, Berechnungsvorlage für das Vergleichsentgelt, dazu Auskunftsmanager und Rechtfertigungs-Navigator. Ihr HR beantwortet jedes Auskunftsverlangen selbst, fristgerecht und dokumentiert.
Enthalten in Membership Team und im Notfallpaket.
990 €*
Spannen-Navigator und Stellenanzeigen-Assistent mit Anzeigenvorlagen: Die Gehaltsspanne für jede Anzeige kommt aus Ihrer Struktur, die Anzeige folgt Richtlinie und AGG. Mit einer Einführung für Recruiting und Führungskräfte, 60 Minuten.
1.900 €*
Entgeltentscheidungs-Protokoll, Kriterien-Leitfaden und ein halber Tag Training für Ihre Führungskräfte: Jede Einstellung, Erhöhung oder Zulage in fünf Minuten begründet und festgehalten. So bleibt die Struktur nach der nächsten Gehaltsrunde erklärbar.
3.900 €*
Den Entgeltbericht, den Sie später abgeben müssen, rechnen wir einmal probeweise mit Ihren echten Daten: alle Kennzahlen, Kategorien über 5 % markiert, Bewertung Ihrer Kategorienbildung. Sie sehen jede Zahl, bevor eine Behörde sie sieht.
Für Kunden der Methode im ersten Berichtsjahr Teil der Pflege.
auf Angebot
Inventur aller Entgeltbestandteile mit dem Vergütungs-Screening und Kriterien für Zulagen, Boni und Leistungsbeurteilung, damit auch der variable Teil begründbar ist. ARBORA liefert Inventur und Methodik; ob eine Zulage rechtlich trägt, prüft eine Partnerkanzlei in Ihrem direkten Mandat. Preis nach Zahl der Bestandteile.
Rechtliche Prüfung durch eine Partnerkanzlei, eigener Vertrag; ARBORA erbringt keine Rechtsberatung.
auf Angebot
Selbst-Test „Einheitliche Quelle“ und Bewertung je Standortgruppe mit demselben Raster. Ob Ihre Entgeltbedingungen aus einer einheitlichen Quelle stammen und wie weit der Vergleichsrahmen reicht, ist eine Rechtsfrage: Das beurteilt eine Partnerkanzlei in Ihrem direkten Mandat, ARBORA bereitet die Grundlage auf. Preis nach Zahl der Gesellschaften und Stellen.
Rechtliche Prüfung durch eine Partnerkanzlei, eigener Vertrag; ARBORA erbringt keine Rechtsberatung.
auf Anfrage bei der Partnerkanzlei
Für Unternehmen mit Betriebsrat. Kriterien, Stufen und Gewichte sind mitbestimmungspflichtige Entlohnungsgrundsätze, die Zuordnung eine Eingruppierung: Dieses Modul ist im Schwerpunkt Rechtsberatung und wird deshalb von einer Partnerkanzlei in Ihrem direkten Mandat erbracht, von der Unterrichtung über die Verhandlung bis zur Betriebsvereinbarung und einem etwaigen Einigungsstellenverfahren. ARBORA liefert die Zuarbeit: Datenschutzkonzept für die Analyse, Beteiligung des Betriebsrats an den Workshops, Bewertungsprotokolle, Entwurf der fachlichen Anlagen.
Leistung und Preis der Partnerkanzlei, eigener Vertrag; ARBORA erbringt keine Rechtsberatung. So läuft der Betriebsratsstrang →
* Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Module, die Sie mit der Methode buchen, stehen im selben Angebot; später gebuchte Module rechnen wir einzeln ab.
Modul 7 · Der Betriebsratsstrang
Kriterien, Stufen und Gewichte, nach denen Stellen bewertet und Entgelte zugeordnet werden, sind Entlohnungsgrundsätze. Ihre Einführung und jede Änderung unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; die Zuordnung der Beschäftigten zu den neuen Gruppen ist eine Eingruppierung nach § 99 BetrVG. Wer den Betriebsrat erst in Woche 10 beteiligt, hat eine Systematik, die er nicht anwenden darf. Deshalb läuft der Betriebsratsstrang bei uns von der ersten Woche an parallel zum Bauprozess. Verhandlung und Betriebsvereinbarung sind Rechtsberatung und liegen bei den Partnerkanzleien in Ihrem Mandat; ARBORA liefert die Unterlagen, moderiert die Werkstatt und hält den Zeitplan.
Der Betriebsrat erhält vor dem Start eine schriftliche Unterrichtung über Anlass, Ablauf, Zeitplan und Datenverwendung (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Geklärt wird, ob Tarifbindung besteht (dann ist das Raster ganz oder teilweise durch den Tarifvertrag vorgegeben und die Mitbestimmung beschränkt sich auf die Anwendung), ob eine bestehende Betriebsvereinbarung zur Vergütung berührt ist und wer auf beiden Seiten verhandelt. Empfehlung: Regelungsabrede zum Verfahren, Vertraulichkeit nach § 79 BetrVG, ein Betriebsratsmitglied als festes Mitglied der Projektgruppe.
Der Betriebsrat sieht, welche Daten in die Analyse gehen und wie sie geschützt werden: pseudonymisierte Auswertungen, keine Einzelgehälter in Workshopunterlagen, Einsicht in Bruttolohnlisten nur durch den Betriebsausschuss (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die vorläufigen Vergleichsgruppen werden ihm vorgestellt, bevor sie fixiert werden. Das ist zugleich die Grundlage für die spätere Auskunftspraxis nach § 13 EntgTranspG.
Hier entsteht der mitbestimmungspflichtige Kern. Der Kriterien-Workshop findet mit Betriebsratsbeteiligung statt; Kriterien, Stufen und Gewichte werden mit ihrer Begründung dokumentiert und in einen ersten Entwurf der Betriebsvereinbarung „Bewertungsraster“ übernommen. Strittige Gewichte werden als Bandbreite festgehalten und gegen die Grundgewichtung der öffentlichen Instrumente plausibilisiert, damit kein Kriterium im Verdacht steht, ein Geschlecht zu bevorzugen.
Die Bewertung aller Stellen erfolgt in Workshops mit HR, Führungskräften und Betriebsratsvertretern, wahlweise als paritätisch besetzte Bewertungskommission. Jede Bewertung trägt ihre Begründung. Das Ergebnis, die Zuordnung jeder Stelle zu einer Vergleichsgruppe, wird als Eingruppierung vorbereitet: Für Betriebe mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Beschäftigten ist die Zustimmung des Betriebsrats je Beschäftigten nach § 99 BetrVG einzuholen, in der Praxis gebündelt in einem Sammelverfahren.
Die Partnerkanzleien fassen Raster, Vergleichsgruppen, Auskunftsprozess, jährliche Überprüfung und das Verfahren bei einem Entgeltgefälle ab fünf Prozent (Art. 10 der Richtlinie: gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung) in eine Betriebsvereinbarung. Offene Punkte aus der Bewertung werden mit Maßnahmenplan und Frist aufgenommen. Dazu gehört die Kommunikation an die Belegschaft, abgestimmt mit dem Betriebsrat, bevor die erste Auskunft nach dem neuen System erteilt wird.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung oder verzögert er die Verhandlung, entscheidet die Einigungsstelle über das Bewertungssystem (§ 87 Abs. 2 BetrVG); ihr Spruch ersetzt die Einigung. Was nicht geht: die Systematik einseitig anwenden. Ein ohne Mitbestimmung eingeführtes Entgeltsystem kann der Betriebsrat blockieren, und Beschäftigte können Ansprüche aus dem alten System behalten. Unser Zeitplan sieht die Einigungsstelle deshalb als Reserve vor, nicht als Regelfall: Wer ab Woche 1 verhandelt, braucht sie in den meisten Häusern nicht. Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung; die Belegschaft wird dann direkt informiert. Für die gemeinsame Entgeltbewertung setzt die Richtlinie gleichwohl eine Arbeitnehmervertretung voraus; wie sie ohne Betriebsrat gebildet wird, muss das Umsetzungsgesetz regeln.

Häufige Fragen
Zehn Stellen, zehn Arbeitstage, ein Preis, der beim Programm vollständig vom Preis abgezogen wird. Danach wissen Sie, wie die Methode in Ihrem Haus arbeitet, und haben die ersten zehn Stellen bereits bewertet.