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Glossar · Pay Transparency

Vergleichsgruppe

Rechtsstand 9. September 2026 · auch: Kategorie von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerkategorie, Vergleichstätigkeit, Job Family

Kurzdefinition: Die Menge von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten und deren Entgelte deshalb miteinander verglichen werden. Der Zuschnitt entscheidet über jedes spätere Ergebnis.

Rechtsgrundlage

Art. 9 RL (EU) 2023/970Die Berichtskennzahlen sind unter anderem nach Kategorien von Arbeitnehmern auszuweisen, aufgeschlüsselt nach Grundentgelt sowie ergänzenden oder variablen Bestandteilen. Die Kategorien bildet der Arbeitgeber nach gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
§ 11 Abs. 2 EntgTranspGEine Auskunft zum Vergleichsentgelt wird nur erteilt, wenn die Vergleichstätigkeit von mindestens sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird (Kleingruppenschutz).

Was daran streitig ist

Der Zuschnitt ist der schärfste Hebel und der am wenigsten geregelte Punkt der Richtlinie. Zu grob geschnittene Kategorien verwässern Differenzen und verfehlen den Zweck der Berichterstattung, zu fein geschnittene machen jeden Vergleich unmöglich und sind als Umgehung angreifbar. Ungeklärt ist, ob eine Kategorie mehrere Bewertungsstufen umfassen darf, ob Führungs- und Fachlaufbahn getrennt geführt werden können und in welchem Umfang die Arbeitnehmervertretung mitzuwirken hat. Zu beachten ist ferner: Nach der FAQ der EU-Kommission vom 06.08.2026 kennt die Richtlinie für den Auskunftsanspruch keine Kleingruppenschwelle. Der Schutz aus § 11 Abs. 2 EntgTranspG hat in der Richtlinie also keine Entsprechung.

Häufige Verwechslung

Vergleichsgruppe ist nicht dasselbe wie Entgeltband oder Grade. Ein Entgeltband ist ein Vergütungsinstrument, die Vergleichsgruppe eine Rechtsfolge der Bewertung. Beide können deckungsgleich sein, müssen es aber nicht — und wer sie gleichsetzt, übernimmt die Systematik seines Grading-Anbieters als Rechtsmaßstab.

Was das für die Praxis bedeutet

  1. Den Zuschnitt vor der Auswertung festlegen und begründen, nicht danach. Nachträglich veränderte Gruppen sind im Prozess kaum zu verteidigen.
  2. Die Zuordnung jeder Personalnummer zu ihrer Gruppe dokumentieren, samt Datum und Verantwortlichem.
  3. Bei Grenzfällen beide Varianten rechnen und die Differenz kennen, bevor jemand von außen sie rechnet.

Verwandte Begriffe

Gleichwertige Arbeit · Entgeltband · Berichtspflicht · Auskunftsanspruch

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Dieser Eintrag ordnet Strukturfragen ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zitierweise: ARBORA, Begriffs- und Streitstandskarte, Stichwort „Vergleichsgruppe", Stand 9. September 2026.