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Glossar · Pay Transparency

Gleichwertige Arbeit

Rechtsstand 9. September 2026 · auch: Arbeit von gleichem Wert, equal value, gleichwertige Tätigkeit

Kurzdefinition: Arbeit ist gleichwertig, wenn sie nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien insgesamt als gleichwertig anzusehen ist. Auf gleiche Tätigkeit, gleiche Stellenbezeichnung oder gleiche Abteilung kommt es nicht an.

Rechtsgrundlage

Art. 4 Abs. 4 RL (EU) 2023/970Instrumente oder Methoden zur Bewertung und zum Vergleich des Wertes der Arbeit müssen nach objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien arbeiten. Zu diesen Kriterien gehören Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen sowie gegebenenfalls weitere relevante Faktoren.
§ 4 Abs. 2 EntgTranspGWeibliche und männliche Beschäftigte üben eine gleichwertige Arbeit aus, wenn sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können.

Was daran streitig ist

Ungeklärt ist, wie weit der Katalog des Art. 4 Abs. 4 reicht. Die vier Kriterien sind ausdrücklich nicht abschließend — „gegebenenfalls weitere relevante Faktoren“ dürfen hinzutreten. Umstritten ist erstens, welche zusätzlichen Faktoren zulässig sind, ohne die Geschlechtsneutralität zu verlieren, und zweitens, wie stark ein einzelnes Kriterium gewichtet werden darf, bevor die Gewichtung selbst mittelbar benachteiligt. Nicht abschließend geklärt ist ferner, ob Marktüblichkeit ein Bewertungsfaktor sein kann. Nach hier vertretener Auffassung nein: Der Marktpreis beantwortet, was eine Tätigkeit kostet, nicht, welchen Wert sie im Unternehmen hat. Marktdaten taugen allenfalls als Rechtfertigungsgrund im Einzelfall, nicht als Wertmaßstab.

Häufige Verwechslung

Nicht dasselbe wie gleiche Arbeit. Gleiche Arbeit meint identische oder nahezu identische Tätigkeit. Gleichwertige Arbeit erfasst gerade auch völlig unterschiedliche Tätigkeiten — etwa Lagerlogistik und Sachbearbeitung —, wenn die Bewertung zum selben Ergebnis führt. Der Vergleichsraum ist damit deutlich weiter, als die meisten Unternehmen ihn heute anlegen.

Was das für die Praxis bedeutet

  1. Der Vergleichsraum ist nicht die Abteilung, sondern die Einheit, in der die Entgeltbedingungen aus einer Quelle stammen (single source).
  2. Wer keine dokumentierte Bewertungslogik hat, kann Gleichwertigkeit im Streitfall weder bejahen noch verneinen — und trägt die Folgen der Unaufklärbarkeit.
  3. Stellenbezeichnungen sind kein Bewertungskriterium. Zwei identisch benannte Rollen können unterschiedlich wertig sein, zwei unterschiedlich benannte gleichwertig.

Verwandte Begriffe

Objektive, geschlechtsneutrale Kriterien · Vergleichsgruppe · Arbeitsbewertung · Einheitliche Quelle (single source)

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Dieser Eintrag ordnet Strukturfragen ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zitierweise: ARBORA, Begriffs- und Streitstandskarte, Stichwort „Gleichwertige Arbeit", Stand 9. September 2026.