Rechtsgrundlage
Art. 7 RL (EU) 2023/970Arbeitnehmer haben das Recht, Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe und über die nach Geschlecht aufgeschlüsselten durchschnittlichen Entgelthöhen derjenigen Arbeitnehmergruppen zu verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Die Auskunft ist binnen zwei Monaten zu erteilen. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten jährlich über dieses Recht.
§ 10 EntgTranspGBeschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten können Auskunft zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie zum Vergleichsentgelt verlangen; das Verlangen ist in Textform zu stellen.
§ 11 Abs. 3 EntgTranspGDas Vergleichsentgelt ist der auf Vollzeitäquivalente hochgerechnete Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts, bezogen auf ein Kalenderjahr.
Was daran streitig ist
Vier Punkte sind offen. Erstens die Bezugsgröße: Die Richtlinie rechnet in Jahres- und Stundenwerten (Art. 3 Abs. 1 lit. b), das fortgeltende EntgTranspG in Monatswerten. Zweitens die Kleingruppe: Nach der FAQ der EU-Kommission vom 06.08.2026 kennt die Richtlinie keine Schwelle von sechs Personen — § 11 Abs. 2 EntgTranspG hat insoweit keine Entsprechung. Drittens die Schwelle von 200 Beschäftigten, die die Richtlinie nicht kennt. Und viertens die Wirkung vor der Umsetzung: Zwischen Privaten wirkt eine Richtlinie nicht unmittelbar, nationales Recht ist aber seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 07.06.2026 richtlinienkonform auszulegen; Art. 157 AEUV ist ohnehin unmittelbar anwendbar. Wer heute nur nach EntgTranspG antwortet, ist formal auf sicherem Boden, materiell aber angreifbar.
Häufige Verwechslung
Die Auskunft ist keine Zusage und keine Rechtfertigung. Wer in der Antwort zusätzlich begründet, warum die Differenz besteht, verlässt den geschuldeten Inhalt und schafft Angriffsfläche. Ebenso wenig ist die Auskunft ein Einzelvergleich: Geschuldet sind Durchschnitts- bzw. Medianwerte einer Gruppe, nie das Gehalt einer bestimmten Kollegin.
Was das für die Praxis bedeutet
- Einen definierten Eingangskanal festlegen und jede Anfrage dort erfassen, gleich wo sie zuerst landet. Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Kenntnis der zuständigen Stelle.
- Interne Zielfrist deutlich unter der gesetzlichen Frist setzen — vier Wochen sind realistisch, zwei Monate sind das Limit der Richtlinie.
- Vier Eskalationssignale definieren: Anwaltsschreiben, erkennbare Konfliktlage, auffälliges Gefälle in der Gruppe, Betriebsrats- oder Pressebezug.
Verwandte Begriffe
Entgelthöhe · Vergleichsgruppe · Median und arithmetisches Mittel · Beweislast
Konkret werden: Notfallpaket Auskunftsverlangen →