Ein Konzern entsendet eine Führungskraft aus dem Drittstaat an die deutsche Einheit — mit ICT-Karte, dem Titel für den unternehmensinternen Transfer. Nach einigen Monaten ändert sich das Reisemuster: mehr Tage in Deutschland als geplant, dazwischen regelmäßige Blöcke im Heimatland. HR wird nervös: Muss das gemeldet werden? Gefährdet es die Karte? Die Antwort beruhigt — und sie zeigt, worauf es bei der ICT-Karte wirklich ankommt.
Mehr Deutschland-Tage: kein Problem
Das Gesetz schreibt für die ICT-Karte keine Mindest- oder Höchstpräsenz in Tagen vor. Wer statt der geplanten rund 84 Tage nun rund 112 Tage im Jahr in Deutschland arbeitet, ändert den Reiserhythmus, nicht den Transfer — die Karte deckt das ab. Auch die regelmäßigen Abwesenheiten sind unproblematisch: Ein Aufenthaltstitel erlischt erst, wenn der Inhaber aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreist oder sich länger als sechs Monate am Stück im Ausland aufhält (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG). Zweiwöchige Heimataufenthalte liegen weit unter dieser Schwelle.
Was dagegen meldepflichtig ist
Anders liegt es, wenn sich die Substanz des Transfers ändert: eine andere Rolle, eine andere aufnehmende Einheit, eine Reduzierung der Vergütung, ein vorzeitiges Ende des Transfers. Solche Änderungen sind der Ausländerbehörde anzuzeigen — denn dann entspricht die gelebte Entsendung nicht mehr der beantragten. Die Faustregel für HR: Kalenderänderungen nein, Substanzänderungen ja.
Die Verlängerung und der Drei-Jahres-Deckel
Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers erteilt und verlängert — mit einem absoluten Deckel: Bei Führungskräften und Spezialisten sind es insgesamt drei Jahre, gerechnet ab Transferbeginn (§ 19 Abs. 4 Satz 1 AufenthG). Wer im Mai startet, hat also bis zum Mai drei Jahre später Spielraum; verlängert wird in der Praxis für den Zeitraum, den die Entsendedokumentation belegt. Das dokumentierte neue Enddatum bestimmt, was beantragt wird — und deshalb gehört die Entsendevereinbarung vor jedem Verlängerungsantrag auf den aktuellen Stand.
Drei Prüffragen für Ihre Organisation
- Wissen Ihre Entsandten und HR, welche Änderungen anzeigepflichtig sind — und welche nicht? Beides falsch zu machen kostet: das eine rechtlich, das andere unnötige Verfahren.
- Ist der Drei-Jahres-Deckel je Transfer im Blick — mit Wiedervorlage rechtzeitig vor Ablauf, samt Plan für das Danach?
- Passt die Entsendedokumentation zum gelebten Transfer — Rolle, Vergütung, Enddatum?
Häufige Fragen
Für wen ist die ICT-Karte gedacht?
Für den unternehmensinternen Transfer von Führungskräften, Spezialisten und Trainees aus einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU an eine deutsche Einheit derselben Unternehmensgruppe — bei fortbestehendem Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen.
Was gilt nach Ablauf der drei Jahre?
Der Deckel ist absolut. Danach kommen andere Titel in Betracht — etwa der Wechsel in eine lokale Anstellung mit einem Fachkräfte-Titel. Das will vor Ablauf geplant sein, nicht danach.
Zählen Kurzbesuche im Heimatland gegen die Karte?
Nein. Vorübergehende Auslandsaufenthalte lassen den Titel unberührt; kritisch wird es erst bei Ausreise aus nicht nur vorübergehendem Grund oder mehr als sechs Monaten am Stück im Ausland.