Das Szenario ist Alltag in jeder internationalen Belegschaft: Die Fachkraft arbeitet in Deutschland, der mitgezogene Ehegatte ist — noch — nicht erwerbstätig, und nun steht die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis an. HR und die betroffene Familie sorgen sich regelmäßig um dieselbe Frage: Ist die fehlende eigene Erwerbstätigkeit ein Problem? Die kurze Antwort: nein. Die längere Antwort erklärt, worauf die Behörde tatsächlich schaut.
Ein Titel pro Person, ein Antrag pro Person
Häufiges Missverständnis: „Wir verlängern die Aufenthaltserlaubnis der Familie." Die gibt es nicht. Jedes Familienmitglied hält einen eigenen Titel mit eigenem Aufenthaltszweck — die Fachkraft etwa als Fachkraft, der Ehegatte zum Familiennachzug — und stellt einen eigenen Verlängerungsantrag, in Berlin beispielsweise über das Online-Portal des Landesamts für Einwanderung. Die Unterlagenlisten unterscheiden sich entsprechend: Was für den Antrag der Fachkraft gilt, passt nicht eins zu eins für den Ehegatten.
Die Nachweise, die in der Praxis genügen
- Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen des erwerbstätigen Ehegatten als Einkommensnachweis,
- eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung über das ungekündigte, fortlaufende Beschäftigungsverhältnis, nicht älter als 14 Tage,
- der Mietvertrag, weil die Behörde das Einkommen an den Lebenshaltungskosten des Haushalts misst,
- der Krankenversicherungsnachweis — ist der Ehegatte beitragsfrei familienversichert, genügt die Bestätigung der Krankenkasse.
Der wichtigste Handgriff: rechtzeitig beantragen
Wird die Verlängerung vor Ablauf des bisherigen Titels beantragt, gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Behörde als fortbestehend (Fiktionswirkung, § 81 Abs. 4 AufenthG) — die zum Teil langen Bearbeitungszeiten der Ausländerbehörden verlieren damit ihren Schrecken. Verpasste Fristen dagegen verwandeln einen Routinevorgang in einen Problemfall. Für Arbeitgeber heißt das: Die Titel-Laufzeiten der Familienangehörigen gehören genauso ins Fristen-Monitoring wie die der Beschäftigten selbst.
Drei Prüffragen für Ihre Organisation
- Überwacht Ihr HR-Team auch die Titel der Familienangehörigen — oder nur die der Beschäftigten?
- Liegen die Standardnachweise als Paket bereit, sodass eine Verlängerung in Tagen statt Wochen vorbereitet ist?
- Wissen Ihre internationalen Beschäftigten, dass jedes Familienmitglied ein eigenes Verfahren hat — mit eigenen Fristen?
Häufige Fragen
Darf der Ehegatte mit dem Titel zum Familiennachzug arbeiten?
Beim Nachzug zu einer Fachkraft berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug regelmäßig zur Erwerbstätigkeit. Die fehlende Erwerbstätigkeit ist also weder Pflicht noch Hindernis — sie ist schlicht eine Option.
Was, wenn das Einkommen knapp bemessen ist?
Die Behörde vergleicht das Haushaltseinkommen mit den Lebenshaltungskosten, insbesondere der Miete. In Grenzfällen lohnt eine saubere Aufbereitung — inklusive aller Einkommensbestandteile — bevor die Behörde nachfragt.
Gilt das auch für Kinder?
Ja, dem Grunde nach: eigene Titel, eigene Verfahren, Lebensunterhalt der Familieneinheit. Die Anforderungen im Detail unterscheiden sich nach Alter und Konstellation.